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Kosten

Einzelberatung und Einzeltherapie

  •        Einzelstunde: 70 €

  • ab der   4.Stunde: 60 €

  • ab der 15.Stunde: 50 €

für Sozialleistungsempfänger, ALG I & II Empfänger, Leistungsberechtigte bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Vollzeitstudenten, gilt ein genereller Stundensatz von 30 €.

Rentner haben in Relation zu ihrem Rentenanspruch die Möglichkeit in Absprache ebenfalls Vergünstigungen zu bekommmen.
 

Familien- und Paartherapie

  •        Einzelstunde: 90 €

  • ab der   4.Stunde: 80 €

  • ab der 10.Stunde: 70 €

für Sozialleistungsempfänger, ALG I & II Empfänger, Leistungsberechtigte bei Erwerbsunfähigkeit sowie für Vollzeitstudenten gilt ein genereller Stundensatz von 50 €.

Rentner haben in Relation zu ihrem Rentenanspruch die Möglichkeit in Absprache ebenfalls Vergünstigungen zu bekommmen.

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